(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1964, 426;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Zeugnis des Prüfungsausschusses in ............................ über die naturwissenschaftliche Vorprüfung (mit Wiederholungsprüfung) des--- Studierenden der Zahnheilkunde ............................................der Der --- Studierende der Zahnheilkunde .................................... Diegeboren am .................. 19 ...... in ....................................hat bei der naturwissenschaftlichen Prüfung Wiederholungsprüfung I. in Physik das Urteil ............ .................... II. in Chemie das Urteil ............ .................... III. in Zoologie/Biologie das Urteil ............ ....................und das Gesamtergebnis .......................... erhalten.*) derGemäß § 22 Abs. 5 der Approbationsordnung für Zahnärzte hat die --- Studierendedie naturwissenschaftliche Vorprüfung nicht bestanden und wird zu einernochmaligen Prüfung nicht zugelassen. (Siegel) ...................., den ....... 19 ... Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ........................................ (Unterschrift) -----*) Falls der/die Studierende nicht bestanden hat, sind die Worte "und das Gesamtergebnis ..." zu streichen.